Mit Wasserwiederverwendung land­wirt­schaft­liche Erträge sichern

Fachartikel zu Ergebnissen des Projekts Flexititlity

Feldbewässerung
© Kurt Michel /pixelio.de

Im Mai 2020 hat die EU die Verordnung zu den Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung (2020/741) beschlossen. Und ab Mai 2023 darf Klarwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung genutzt werden. Mit dieser Neuerung sollen u.a. die Wasserressourcen geschont und Dürreperioden besser überstanden werden.

Doch bevor es soweit ist, sollen die kommunalen Abwasser­entsorgungs­unternehmen herausfinden, wie die Wasser­wieder­verwendung in der Land­wirtschaft umweltgerecht und für die Abwasser­unternehmen wirtschaft­lich tragfähig umgesetzt werden kann. Zwar sehen die Betreiber laut einer 2020 gemeinsam mit der DWA durchgeführten Befragung derzeit noch einen geringen Bedarf, dies dürfte sich aber in den nächsten 10 Jahren ändern. Gut, wer heute schon die Weichen für diese Entwicklung stellt.

Wasserwiederverwendung - ein lohnendes Geschäftsmodell?

Im Projekt FLEXITILITY arbeitet inter 3 gemeinsam mit dem Herzberger Wasser- und Abwasser­zweck­verband (HWAZ) und weiteren Wissenschafts­partnern genau daran. Safaa Mohajeri fasst die Ergebnisse in ihrem Beitrag für die soeben erschienene Broschüre des DStGB "Hitze, Starkregen, Trockenheit. Klimaresilienz in der Stadt der Zukunft" zusammen.

Denn wenn auch noch einige Hürden überwunden werden müssen, eines ist klar: Die erfolgreiche Anpassung an den Klimawandel ist auf lange Sicht ohne eine verantwortungs­volle Wasserwieder­verwendung zur landwirtschaft­lichen Bewässerung nur schwer vorstellbar.