Im Mai 2020 hat die EU die Verordnung zu den Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung (2020/741) beschlossen. Und ab Mai 2023 darf Klarwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung genutzt werden. Mit dieser Neuerung sollen u.a. die Wasserressourcen geschont und Dürreperioden besser überstanden werden.
Doch bevor es soweit ist, sollen die kommunalen Abwasserentsorgungsunternehmen herausfinden, wie die Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft umweltgerecht und für die Abwasserunternehmen wirtschaftlich tragfähig umgesetzt werden kann. Zwar sehen die Betreiber laut einer 2020 gemeinsam mit der DWA durchgeführten Befragung derzeit noch einen geringen Bedarf, dies dürfte sich aber in den nächsten 10 Jahren ändern. Gut, wer heute schon die Weichen für diese Entwicklung stellt.
Wasserwiederverwendung - ein lohnendes Geschäftsmodell?
Im Projekt FLEXITILITY arbeitet inter 3 gemeinsam mit dem Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband (HWAZ) und weiteren Wissenschaftspartnern genau daran. Safaa Mohajeri fasst die Ergebnisse in ihrem Beitrag für die soeben erschienene Broschüre des DStGB "Hitze, Starkregen, Trockenheit. Klimaresilienz in der Stadt der Zukunft" zusammen.
Denn wenn auch noch einige Hürden überwunden werden müssen, eines ist klar: Die erfolgreiche Anpassung an den Klimawandel ist auf lange Sicht ohne eine verantwortungsvolle Wasserwiederverwendung zur landwirtschaftlichen Bewässerung nur schwer vorstellbar.